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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 

dL computer-team
Michael Dauffenbach
Von-Coels-Str. 115
52080 Aachen

A. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme einer Bestellung dem Käufer von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei Lieferschwierigkeiten sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Kaufund Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht, durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an.

B. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des jeweiligen Rechnungsbetrages, aller Nebenforderungen (z. B. Scheckkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) und aller gegen den Besteller bereits entstandenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere der Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Bestellers ergebenden Kontokorrentsaldos vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt demnach das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung und erlischt mit jedem Kontoausgleich endgültig. Be- oder Verarbeitung von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Einbau in fremder Ware durch den Käufer werden wir Eigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung dieser Sachen für uns verpflichtet und hat sie auf Verlangen besonders zu lagern, zu kennzeichnen oder herauszugeben.

C. Lieferzeit

Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma in keiner Weise geltend gemacht werden.

D. Preise

Unsere Preise versehen sich ab Lager Aachen ohne Verpackung. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Anschlusspreises vor.

E. Zahlung

Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf unseren Konten als Erfüllung. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

1. Zu Zahlungen

Bei Überschreitung von 14 Tagen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum, sind ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % p.A. zu entrichten. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich etwaiger Verzugszinsen können wir die Ausführung weiterer zugesagter Lieferungen verweigern. Ist der Abnehmer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig und wir können für die noch auszuführende(n) Lieferung(en) unter Fortfall eines etwaigen Zahlungszieles Barzahlung der Ware verlangen.

F. Stornierungen

Bei Stornierungen fallen Stornierungskosten in Höhe von 5 % vom Nettopreis an, mindestens aber 50,- DM.

G. Versand

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur oder dergleichen, spätestens jedoch mir dem Verlassen der Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Die Kosten einer eventuellen Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Es werden nur Bestellungen berücksichtigt, deren Wert an Porto-Verpackung mindestens 5,- DM beträgt.

H. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht erfolgt, nach dem schriftlichen Auftrag des Bestellers. Für alle Lieferungen und Leistungen sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, die auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich bleiben. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der dL computer-team GBR. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden besitzen keine Gültigkeit. Ist die Lieferung von Computer Software Gegenstand des Vertrages, so wird das Objektprogramm auf einem Datenträger, gegebenenfalls Begleitmaterial geliefert. Die Lieferung des Quellprogramms sowie der Programmbeschreibung ist dagegen ausgeschlossen.

I. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch dann, wenn Frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

J. Haftung für Mängel

Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Falschlieferung bzw. Mengenabweichung sofort zu überprüfen. Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör / Kabel, Software etc.) komplett an uns gesendet wird. Austausch der Ware erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile und mit einer genauen Beschreibung der Fehler. Ohne Beschreibung ist kein Umtausch bzw. Reparatur möglich. Vorlieferungen können nur per Rechnung bzw. per Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer wie folgt:

I. Gegenüber Endverbrauchern und Endanwendern

Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht des Lieferers erstreckt sich auch auf den Ort der Nachbesserung. Ggfs. hat der Besteller die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferers zu verbringen.

II. Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern

Der Lieferer verpflichtet sich, unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der 6 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Besteller selbst zu erbringen. Falls der Besteller diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, kann dieser die Serviceleistungen des Lieferers in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden vom Lieferer nur die Kosten für notwendige Bauteile und Materialien übernommen. Arbeitslohn, die solche Nachbesserungen verursachen, werden dem Besteller zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der Werkstatt des Lieferers. Alle an uns gerichteten Garantiesendungen sind frei Haus zu liefern. Bei allen an uns gelieferte defekte Geräte bzw. Teil, die sich nach Überprüfung als in Ordnung erweisen, erheben wir Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber 25,- DM.

III. Mängelbeseitigung

Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu behoben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder vom Lieferer verweigert wird, so kann der Besteller das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen Besteller und Lieferer eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Besteller auch Wandlung verlangen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge in 6 Monaten.

IV.

Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischer Einflüsse entstehen.

V.

Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Der Lieferer übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußeren Einflüssen entstehen. Weiter Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaffen zwingend gehaftet wird.

K Erfüllungsort und Gerichtsstand

Aachen ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Aachen, auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozess. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und  dL computer-team unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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