Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Michael Dauffenbach
Von-Coels-Str. 115
52080 Aachen
A. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Kaufvertrag
gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme einer Bestellung
dem Käufer von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei
Lieferschwierigkeiten sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung
ersetzt werden. Kaufund Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht,
durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an.
B. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zur vollständigen Erfüllung des jeweiligen Rechnungsbetrages,
aller Nebenforderungen (z. B. Scheckkosten, Finanzierungskosten, Zinsen)
und aller gegen den Besteller bereits entstandenen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, insbesondere der Begleichung eines etwaigen, sich
zu Lasten des Bestellers ergebenden Kontokorrentsaldos vor, auch wenn
der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei
laufender Rechnung gilt demnach das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für die Saldoforderung und erlischt mit jedem Kontoausgleich
endgültig. Be- oder Verarbeitung von uns gelieferten und noch in
unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne
dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Einbau in fremder
Ware durch den Käufer werden wir Eigentümer an den neu entstandenen
Produkten im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den mitverwendeten
fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon
jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem Bestand oder dem
neuen Gegenstand ab. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung dieser
Sachen für uns verpflichtet und hat sie auf Verlangen besonders zu
lagern, zu kennzeichnen oder herauszugeben.
C. Lieferzeit
Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können
Ansprüche gegenüber unserer Firma in keiner Weise geltend gemacht
werden.
D. Preise
Unsere Preise versehen sich ab Lager Aachen ohne
Verpackung. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der
Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages
eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende
Berichtigung des Anschlusspreises vor.
E. Zahlung
Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug
zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und
zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Gutschrift des
Gegenwertes auf unseren Konten als Erfüllung. Zahlungen sind nur an uns
zu leisten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von
Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
1. Zu Zahlungen
Bei Überschreitung von 14 Tagen Zahlungsfrist ab
Rechnungsdatum, sind ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch 8 % p.A. zu entrichten. Vor völliger
Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich etwaiger
Verzugszinsen können wir die Ausführung weiterer zugesagter
Lieferungen verweigern. Ist der Abnehmer mit der Bezahlung einer
Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen
Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig und wir können für die
noch auszuführende(n) Lieferung(en) unter Fortfall eines etwaigen
Zahlungszieles Barzahlung der Ware verlangen.
F. Stornierungen
Bei Stornierungen fallen Stornierungskosten in Höhe
von 5 % vom Nettopreis an, mindestens aber 50,- DM.
G. Versand
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der
Übergabe an den Käufer, Spediteur oder dergleichen, spätestens jedoch
mir dem Verlassen der Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der
Versand wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Übernahme
einer Haftung bewirkt. Die Kosten einer eventuellen
Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Es werden nur
Bestellungen berücksichtigt, deren Wert an Porto-Verpackung mindestens
5,- DM beträgt.
H. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht
erfolgt, nach dem schriftlichen Auftrag des Bestellers. Für alle
Lieferungen und Leistungen sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
maßgebend, die auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
im übrigen verbindlich bleiben. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
der dL computer-team GBR. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des
Kunden besitzen keine Gültigkeit. Ist die Lieferung von Computer
Software Gegenstand des Vertrages, so wird das Objektprogramm auf einem
Datenträger, gegebenenfalls Begleitmaterial geliefert. Die Lieferung
des Quellprogramms sowie der Programmbeschreibung ist dagegen
ausgeschlossen.
I. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch dann, wenn
Frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
J. Haftung für Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen,
Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist
verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Falschlieferung bzw.
Mengenabweichung sofort zu überprüfen. Garantieumtausch kann nur dann
erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör / Kabel,
Software etc.) komplett an uns gesendet wird. Austausch der Ware erfolgt
ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile und mit einer genauen
Beschreibung der Fehler. Ohne Beschreibung ist kein Umtausch bzw.
Reparatur möglich. Vorlieferungen können nur per Rechnung bzw. per
Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine
Gutschrift. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer wie folgt:
I. Gegenüber Endverbrauchern und Endanwendern
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl
des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu
erbringen, die innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf
Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet,
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder
mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht des Lieferers erstreckt
sich auch auf den Ort der Nachbesserung. Ggfs. hat der Besteller die
nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk
des Lieferers zu verbringen.
II. Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern
Der Lieferer verpflichtet sich, unentgeltlich alle
defekten Bauteile im Austausch innerhalb der 6 Monate nach
Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw.
Serviceleistungen sind vom Besteller selbst zu erbringen. Falls der
Besteller diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, kann
dieser die Serviceleistungen des Lieferers in Anspruch nehmen. In diesem
Fall werden vom Lieferer nur die Kosten für notwendige Bauteile und
Materialien übernommen. Arbeitslohn, die solche Nachbesserungen
verursachen, werden dem Besteller zu üblichen Marktpreiskonditionen
gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der
Werkstatt des Lieferers. Alle an uns gerichteten Garantiesendungen sind
frei Haus zu liefern. Bei allen an uns gelieferte defekte Geräte bzw.
Teil, die sich nach Überprüfung als in Ordnung erweisen, erheben wir
Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber 25,- DM.
III. Mängelbeseitigung
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer
die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der
Mängelhaftung befreit. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte,
angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu behoben,
oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder vom Lieferer verweigert
wird, so kann der Besteller das Recht der Minderung geltend machen.
Kommt zwischen Besteller und Lieferer eine Einigung über die Minderung
nicht zustande, so kann der Besteller auch Wandlung verlangen. Das Recht
des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge in 6 Monaten.
IV.
Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach
dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten und elektrischer Einflüsse entstehen.
V.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Der Lieferer
übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den
Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußeren
Einflüssen entstehen. Weiter Ansprüche des Bestellers gegen den
Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen,
insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaffen zwingend gehaftet wird.
K Erfüllungsort und Gerichtsstand
Aachen ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle aus
dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide
Teile Aachen, auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozess. Alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dL computer-team unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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